Was kostet eine Leckortung?
Üblich ist eine Abrechnung nach Stunden zuzüglich der eingesetzten Messtechnik. Bei einem versicherten Leitungswasserschaden übernimmt die Gebäudeversicherung die Ortungskosten in der Regel, wenn die Leckage in einer versicherten Leitung liegt. Der Fachbetrieb nennt Ihnen die Konditionen vorab.
Wie wird ein Leck geortet, ohne alles aufzustemmen?
Zerstörungsfrei, mit mehreren Verfahren nacheinander: Die Feuchtemessung grenzt den Bereich ein, die Thermografie zeigt warme oder kalte Signaturen entlang der Leitung, Tracergas oder Korrelation weisen die Austrittsstelle punktgenau nach. Erst danach wird geöffnet – an einer Stelle statt Verdacht.
Was mache ich sofort?
Haupthahn zudrehen, bei Kontakt mit Elektrik den Strom abschalten, Schaden fotografieren, der Versicherung melden. Nichts wegräumen und nichts reparieren lassen, bevor der Schaden dokumentiert ist – die Dokumentation entscheidet später über die Regulierung.
Zahlt die Versicherung die Trocknung?
Bei einem versicherten Leitungswasserschaden in der Regel ja, einschließlich Gerätemiete und Strom. Voraussetzung ist ein nachvollziehbares Trocknungsprotokoll mit Messwerten – nicht nur eine Rechnung über Gerätetage.
Wie lange dauert eine Trocknung?
Je nach Aufbau zwei bis sechs Wochen. Estrichdämmschichten brauchen länger als eine Wand. Ob es vorangeht, zeigt nicht das Gefühl, sondern die Messreihe.
Muss ich während der Trocknung ausziehen?
Meist nicht. Die Geräte sind laut und verbrauchen Strom, aber bewohnbar bleibt die Wohnung in der Regel. Bei großflächigen Schäden oder Schimmelbefall entscheidet der Betrieb gemeinsam mit der Versicherung.
Wer zahlt den Strom für die Trocknungsgeräte?
Zunächst Sie, über Ihren Zähler. Der Verbrauch wird erfasst und der Versicherung in Rechnung gestellt; Sie bekommen ihn erstattet. Deshalb gehört ein Zählerstand vor dem Aufstellen der Geräte zur Dokumentation.
Wie schnell ist jemand da?
Bei akutem Wasseraustritt in der Regel am selben Tag, sonst innerhalb weniger Tage. Drehen Sie in jedem Fall zuerst selbst das Wasser ab – das ist wirksamer als jeder Notdienst.
Brauche ich die Zustimmung der Versicherung, bevor ich beauftrage?
Für Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung nicht – die sind Ihre Pflicht. Für alles Weitere melden Sie den Schaden und stimmen den Umfang ab. Ein Ortungsbericht hilft dabei mehr als eine Schätzung.
Diese Hinweise sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Verbindlich ist, was Ihre Versicherung und der beauftragte Fachbetrieb sagen.